Förderung

BEG-Förderung nach der Reform vom 21. Juli 2026: Was gilt jetzt für Dach, Fassade & Heizung?

WS

Walid Semmo · Geschäftsführer, Walter Bau UG

Fachlich geprüft aus der Baupraxis im Ruhrgebiet · Stand: 23. Juli 2026

Seit dem 21. Juli 2026 gilt die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Kurzfassung: Die Fördertöpfe bleiben, aber die Konditionen wurden spürbar gekürzt — und für Sanierungsanträge gibt es eine Pause bis voraussichtlich Ende September 2026. Viele Hausbesitzer sind gerade verunsichert. Hier ist, was wirklich gilt und was Sie jetzt sinnvoll tun können.

Was sich zum 21.07.2026 geändert hat

Heizungsförderung (KfW)

Bausteinbis 20.07.2026seit 21.07.2026
Förderfähige Höchstkosten (EFH)30.000 €28.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 % (sinkt weiter, läuft Ende 2028 aus)
Effizienzbonus (nat. Kältemittel)5 %entfällt
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfällt

Gebäudehülle: Dach- und Fassadendämmung, Fenster (BAFA)

Die Grundförderung von 15 % für Dämmmaßnahmen an Dach und Fassade sowie für Fenstertausch bleibt bestehen (förderfähige Kosten bis 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit individuellem Sanierungsfahrplan bis 60.000 €). Eingeschränkt wurde der iSFP-Bonus von zusätzlichen 5 Prozentpunkten: Er greift nach der Reform erst bei größeren Vorhaben bzw. für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredit) sinken die Tilgungszuschüsse um rund 10 Prozentpunkte.

Wichtig: Die Details der Reform werden von BAFA und KfW derzeit noch in die Antragsverfahren umgesetzt, einzelne Konditionen können sich bis zur Wiedereröffnung der Antragstellung präzisieren. Verlassen Sie sich nicht auf Blog-Artikel — auch nicht auf diesen —, sondern lassen Sie Ihr konkretes Projekt durchrechnen. Genau das machen wir im Rahmen unseres Angebots mit.

Die oft bessere Alternative: der Steuerbonus (§ 35c EStG)

Weitgehend unverändert und gern übersehen: Energetische Sanierungen am selbst genutzten, mindestens 10 Jahre alten Haus können Sie alternativ über die Steuer fördern lassen — 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre (7 % + 7 % + 6 %), bis zu 40.000 € je Objekt. Kein Antrag vor Baubeginn, keine Wartezeit auf Fördertöpfe; nötig ist eine Fachunternehmererklärung, die Sie von uns bekommen. Für viele Dachsanierungen ist das aktuell der einfachste Weg — gerade während der Antragspause.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Jetzt planen, nicht warten: Bis Ende September laufen Aufmaß, Angebot und ggf. der Sanierungsfahrplan — dann sind Sie antragsbereit, sobald das Fenster öffnet. Handwerker-Kapazitäten im Herbst sind erfahrungsgemäß schnell weg.
  • Beide Förderwege rechnen lassen: BAFA-Zuschuss vs. Steuerbonus — je nach Projektgröße und Steuersituation liegen dazwischen mehrere tausend Euro.
  • Maßnahmen klug bündeln: Wer ohnehin neu eindeckt, dämmt im selben Zug am günstigsten — Gerüst und Abbruch zahlen Sie nur einmal. Einen Richtwert liefert unser Dachsanierungs-Rechner.

Stand: 23. Juli 2026. Dieser Artikel fasst den Reformstand allgemein zusammen und ersetzt keine Energie-, Steuer- oder Rechtsberatung. Quellen: BMWSB/BAFA/KfW-Veröffentlichungen zur BEG-Reform 2026, Stand Juli 2026.

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